Beitragsrückgewähr von Versicherungsleistungen

Steuerentlastung der PKV Beiträge seit 2010
Seit dem 01.01. 2010 können die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in größerem Umfang als bislang von der Steuer abgesetzt werden, so dass sich die meisten PKV Versicherten auf spürbare Entlastungen freuen können. Grund für die vom Bundestag beschlossene Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das dem Gesetzgeber auferlegt hat, die Absetzbarkeit der Kosten für die Gesundheitsversorgung zu verbessern. In Zukunft können dann alle Prämien, die zum Erwerb eines Basis/Grund-schutzes gezahlt werden, als Sonderausgabe zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.
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