Kranken-Zusatzversicherung
ist als Ergänzung zum gesetzlichen Standartschutz unverzichtbar.
Eine Krankenzusatzversicherung kann jeder ergänzend zur bestehenden GKV abschließen, unabhängig davon, ob angestellt oder selbstständig, pflichtig oder freiwillig versichert. Für bereits geplante oder begonnene Behandlungen können von der Kranken-Zusatzversicherung keine Leistungen übernommen werden. Meist gilt eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten ab Versicherungsbeginn, diese entfällt jedoch bei Unfällen. Unter bestimmten Vorraussetzungen können diese auch erlassen werden z.B. durch Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnis.
Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen können jederzeit Kürzungen vorgenommen werden. Dadurch werden Teile der Krankenversorgung gar nicht mehr, oder nicht mehr vollständig, von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Solche Leistungseinschnitte kann man mit einer privaten Krankenzusatzversicherung abdecken oder gar verbessern.
Wie Sie sich zusätzlich absichern möchten, hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Versichert werden können die 4 Bereiche:
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Ambulante Leistungen
wie z.B.: Arztbesuche, Naturheilverfahren, Medikamente,Heil und Hilfsmittel, Brillengläser,-fassungen oder Kontaktlinsen auch psychotherapeutische Behandlungen und Massagen.
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Zahnärztliche Leistungen wie
Zahnbehandlung,Zahnersatz, Kronen, Brücken, Implantate und kieferorthopädische Maßnahmen.
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Heilbehandlung bei Krankenhausaufenthalt, auch in Spezialkliniken mit Spezialistenbehandlung im 1.- 2. Bett Zimmer inkl. Chefarztbehandlung.
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Krankentage,- und Krankenhaustage-Geld
zur Absicherung des Verdienstausfalles bei
Krankheit oder Unfallbedingtem Arbeitsausfall.
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