GKV-PKV im Vergleich
Leistungsübersicht der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV)
Wechselfrist zum Jahresbeginn 2011 für GKV versicherte zurückgesetzt.
3 jahres Wechselfrist für freiwillig GKV versicherte wird zum 31.12.2010 aufgehoben. Angestellte über der Jahresarbeits-entgeldgrenze von 49.950 € (in 2010) dürfen dann wieder wie früher, bereits nach dem abgelaufenen Jahr über der Hoehstgrenze in die PKV wechseln und Beitraege sparen. Mit dem GKV-FinG wird die alte Rechtslage wieder eingeführt, wie sie vor der letzten Gesundheitsreform im Jahr 2007 galt. Ab 2011 fällt die Grenze erstmals auf dann 49.500 € im Jahr.
